| 1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle, von der Fotografin Anke Schmidt übernommenen Aufträge. Gehen Sie mit der Fotografin einen Vertrag ein, bestätigen Sie damit die Anerkennung der AGB´s.
2. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von der Fotografin, ganz gleich, in welcher technischen Form diese vorliegen oder wie sie erstellt wurden. (Negative, Papierbilder, in digitaler oder digitalisierter Form usw.)
3. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotografien im Sinne des Urhebergesetzes zu. Dem Auftraggeber darf die Fotografien nur für den eigenen Gebrauch nutzen. Bei der weiteren Verwendung der Fotografien kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung auf Recht zur Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Negative bzw. Dateien verbleiben bei der Fotografin. 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages besteht für die Fotografin die Möglichkeit die Originale zu vernichten. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
4. Ein Vertrag kommt mündlich oder schriftlich zustande. Dabei wird Ort, Zeit und Art des Fotoshootings festgelegt. Änderungen oder Auflösung des Vertrages müssen rechtzeitig, mindestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden, andernfalls kann die Fotografin Schadensersatz in Höhe der gebuchten Leistung verlangen.
5. Für die Bearbeitung eines Auftrages wird eine Entlohnung in Form von einem Aufnahmehonorar + Bildpreis berechnet. Zusätzliche Kosten, wie z.B. eine Anfahrtspauschale für Regionen außerhalb Rostocks, sind vom Auftraggeber zu tragen. Das vereinbarte Aufnahmehonorar ist, soweit nicht anders vereinbart, am Aufnahmetag in bar zu zahlen. Die Bezahlung der Bilder erfolgt entweder bei der Abholung oder bei Versand der Bilder per Vorkasse. Bei Preiserhöhungen von Lieferanten oder Laboren besteht auch für die Fotografin die Möglichkeit, die Preise dem entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber zahlt immer den Preis, der am Tag der Auftragsabsprache ausgewiesen ist.
6. Kosten für eine vom Besteller gewünschten beschleunigte oder besondere Transportart muss der Auftraggeber zahlen. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich. Werden Lieferverzögerungen verursacht durch Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten, Verzögerung durch das Transportunternehmen etc., besteht kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Die Zusendung der Produkte erfolgt bei unversichertem Versand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Schadenersatz kann gegebenenfalls nur in Höhe des Wertes des Auftrages geleistet werden.
7. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Geringe farbliche Abweichungen sind bei Nachbestellungen, Reproduktionen oder Vergrößerungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.
8. Wird der Fotografin die freie Bildgestaltung überlassen, und derAuftraggeber weist nicht auf besondere Bildwünsche hin, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, des Aufnahmeortes, der Bildgestaltung und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen.
9. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 5 Werktagen geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen.
10. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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